Nicht gut gemeint, ist oft auch nicht gut gemacht! – zur Novelle des Verpackungsgesetzes
Zum 1. Januar 2023 sind Unternehmen, die ToGo Essen & Trinken in Umlauf bringen, dazu verpflichtet auch eine Mehrwegoption dem Kunden anzubieten. Von dieser Regelung ausgenommen sind alle Geschäfte mit einer Fläche von unter 80m². Damit hat dieses Gesetz grundlos praktisch alle Bäckereien von dieser Regelung ausgeklammert. Wird diese Regelung nun einen positiven Beitrag zu mehr Ressourcenschutz und zu weniger Müll in öffentlichen Mülleimern und in der Umwelt führen? Die Antwort dazu ist ein ganz klares NEIN. Dieses Gesetz ist…