eMail vom Bundesumweltministerium
Vor einiger Zeit hatte ich das Bundesumweltministerium angeschrieben und um eine Stellungnahme zum Thema Einwegbecher gefragt. Speziell habe ich gefragt, warum Deutschland nicht auch wie Frankreich Einwegbecher verbieten, oder zumindest mit einem Pflichtpfand belegen will.
Hier nun die ganze Antwort, die mir am 7. September zugeschickt wurde:
Sehr geehrter Herr Meyer,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. August 2018.Ein Verbot von Coffee-to-Go-Bechern auf nationaler Ebene wäre mit europäischem Recht grundsätzlich nicht vereinbar. Die Einwegbecher stellen in Deutschland keine Gefahr für die Umwelt dar, welche ein nationales Verbot rechtfertigen könnte. Denn die Coffee-to-Go-Becher sind nach der Verpackungsverordnung (VerpackV) als Serviceverpackungen einzustufen, weshalb sie von den Herstellern bei den dualen Systemen kostenpflichtig anzumelden sind und von den Verbraucherinnen und Verbrauchern kostenlos in die Gelben Tonnen und Säcke zur Verwertung gegeben werden können.
Die in der Verpackungsverordnung bereits geregelte Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen dient der Förderung eingerichteter Mehrwegsysteme, dem Schließen von Stoffkreiskäufen und der Eindämmung des Littering mit Getränkeverpackungen. Die Einführung einer Pfandpflicht für To-Go-Becher bedarf einer sorgfältigen Abwägung des ökologischen Nutzens und des Aufwands für die Betroffenen. Entsprechend wurde auf ein Einbeziehen offen abgegebener Getränkebecher bislang verzichtet. Derzeit beabsichtigt das Bundesumweltministerium auch nicht, die Pfandpflicht auf solche Verpackungen auszuweiten.
Gleichwohl beurteilt die Bundesregierung die Verwendung von Einwegbechern unter umweltpolitischen Gesichtspunkten kritisch und begrüßt daher die Nutzung von Mehrweg-Alternativen. Zudem wurde durch das Bundesumweltministerium ein Forschungsvorhaben zur Analyse der ökologischen Auswirkungen des zunehmenden Verbrauchs von Einweggetränkebechern in Auftrag gegeben, welches auch weitergehende Möglichkeiten zur Reduktion des Verbrauchs von To-Go-Bechern analysieren soll. Diese Ergebnisse bleiben abzuwarten.
Darüber hinaus hat die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Verringerung schädlicher Umweltwirkungen bestimmter Einwegprodukte aus Kunststoff veröffentlicht. Hiermit wird eine europaweite Regelung geschaffen, die zumindest eine Verringerung des Verbrauchs u. a. von Einwegbechern erreichen soll.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
…
Nach dieser Antwort war der erste Gedanke wirklich, warum es in Deutschland überhaupt ein Bundesumweltministerium gibt. Kein Mensch kauft sich einen Coffee2Go und entsorgt den Becher in einem Gelben Sack. Bestenfalls landen die Becher in einem öffentlichen Mülleimer, meist jedoch einfach in der Umwelt.
Das Duale System hat somit Einnahmen durch die Einwegbecher, aber keine Ausgaben, da die Becher nie im Gelben Sack landen.
Pfand wird abgelehnt, weil der Aufwand für die Betroffenen zu hoch ist? Klar, für die Betroffenen ist es am einfachsten, den Becher aus dem Fenster in die Landschaft zu werfen.
Aber, wie hoch wäre der Aufwand für die Betroffenen, wenn sie den Müll aus der Umwelt wieder einsammeln müssten?
Hier mein Aufruf, an alle, die schon mal Coffee2Go-Becher außerhalb eines Gelben Sacks gefunden haben